Entscheidung
Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration:(a) Anwendbarkeit straßen- und wegerechtlicher Vorschriften über die Reinigungs- und Kostenerstattungspflicht ohne Verdrängung durch die insoweit nicht einschlägigen Vorschriften des Versammlungsgesetzes; (b) Voraussetzungen für Verantwortlichkeit und Inanspruchnahme des Veranstalters.
BVerwG (1 C 71.86)Datum: 06.09.1988
Fundstelle: DRsp V(549)523a-b; DVBl 1989, 60; NJW 1989, 52
Auszug:
(a) »... Die dem [gegen den Kl. als Veranstalter der Demonstration gerichteten] Kostenbescheid [auf Erstattung der der bekl. Stadt Bonn entstandenen Kosten für die Straßenreinigung nach einer Großdemonstration] [...]
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