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BVerwG - Entscheidung vom 01.07.1988

4 C 49.86

Normen:
BauGB § 38 S. 1
FStrG § 17 Abs. 1 S. 2
FStrG § 17 Abs. 4 S. 1
FStrG § 17 Abs. 6 S. 2
VwVfG § 51
VwVfG § 72

Fundstellen:
BVerwGE 80, 7
BayVBl 1989, 278
Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr 76
DÖV 1989, 264
DRsp V(549)525d
DVBl 1988, 964
NVwZ 1989, 253
RdL 1989, 293
UPR 1988, 394

I. Die klagende Stadt Nürnberg begehrt die Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen Planfeststellungsbeschlusses. Sie will erreichen, daß der beklagte Freistaat Bayern der Autobahndirektion Nordbayern als dem Träger [...]
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