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Entscheidung

Annahme der Überörtlichkeit einer landesrechtlichen Fachplanung im Sinne des Satzes 2 regelmäßig dann, wenn das Vorhaben das Gebiet zumindest zweier Gemeinden tatsächlich berührt,(b) im Falle einer wasserrechtlichen Planfeststellung.

BVerwG (4 C 22.87)

Datum: 04.05.1988

Fundstelle: BRS 48 Nr. 1; BVerwGE 79, 318; DRsp V(527)327a-b; DVBl 1988, 960; DÖV 1988, 835; RdL 1988, 315; ZfBR 1988, 231

Auszug:
»...Die [gem. § 31 Abs. 1 WasshaushG vorgenommene privatnützige] wasserrechtliche Planfeststellung [hier: zur Erweiterung einer Kiesgrube durch Naßauskiesung] bedurfte nicht des Einvernehmens der klagenden [...]