1 DAS TRIBUNAL DE GRANDE INSTANCE COLMAR HAT DURCH URTEIL VOM 6.*JULI 1983, BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 26. JULI 1983, GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE FRAGE NACH DER AUSLEGUNG DES INTERBÜRO-MUSTERABKOMMENS VOM [...]
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