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BVerfG - Entscheidung vom 07.05.1987

2 BvR 410/87

Normen:
GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
GVG § 140a Abs. 2

: Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, daß der gesetzliche Richter sich im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45 >51<). Die Vorschrift soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz [...]
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