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BGH - Entscheidung vom 07.05.1987

IX ZR 198/85

Normen:
BGB § 242, § 276, § 1191
KO § 47, § 58 Nr. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1191 Sicherungsabrede 4
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 2
BGHR KO § 47 Mehrwertsteuer 1
DB 1987, 1727
DRsp I(154)172b-c
MDR 1987, 1020
WM 1987, 853

Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Sparkasse berechtigt ist, eine Sicherungsgrundschuld an Grundstücken der Klägerin durch Zwangsvollstreckung zu verwerten, um sich aus dem Erlös für Forderungen gegen den [...]
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