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BGH - Entscheidung vom 27.05.1987

IVb ZB 121/86

Normen:
BGB § 1580, § 1605 Abs. 1
GVG § 200 Abs. 2 Nr. 5a

Fundstellen:
BGHR GVG § 200 Abs. 2 Nr. 5a, Auskunftsanspruch 1
DRsp IV(480)220c
FamRZ 1987, 1132
MDR 1987, 1010
NJW 1987, 2237
ZblJR 1987, 478

I. Die Parteien sind getrenntlebende Eheleute. Ein Ehescheidungsverfahren ist seit 1980 anhängig, jedoch von 1981 bis 1985 nicht betrieben worden. Durch Urteil vom 9. Juli 1985 wurde der Kläger ab 1. Juli 1985 zur [...]
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