Entscheidung
Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen den Versicherer bei Bestehen einer Haftpflichtversicherung für befreiten Halter
BGH (VI ZR 75/86)Datum: 17.02.1987
Fundstelle: BGHR PflVG § 3 Nr. 1 Quasi-Pflichtversicherer 1; BGHR StVG § 7 Abs. 2 Idealfahrer 2; DAR 1987, 223; DRsp-ROM Nr. 1992/3270; DRsp II(229)239b; DRsp II(294)229a-b; MDR 1987, 658; NJW 1987, 2375; VRS 73, 97; VerkMitt 1987, 81; VersR 1987, 1034
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