Entscheidung
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
BGH (VIII ZR 334/86)Datum: 16.09.1987
Fundstelle: BGHR HGB § 377 Mangelfolgeschaden 1; BGHR HGB § 377 Mängelrüge 1; BGHZ 101, 337; DB 1987, 2351; DRsp II(214)227d; JuS 1988, 938; MDR 1988, 138; NJW 1988, 52; WM 1987, 1299
Auszug:
Der Kläger, der eine Weinkellerei betrieb, bezog am 13. und 25. Oktober 1983 von der Beklagten je 50000 Weinflaschenkorken zum Preis von 19,50 DM pro 1000 Stück. Es handelte sich um Ware der schlechtesten von sieben [...]
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