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BGH - Entscheidung vom 22.01.1987

I ZR 230/85

Normen:
ZPO § 256

Fundstellen:
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 3
BGHZ 99, 340
DRsp IV(413)198b-c
JuS 1988, 76
MDR 1987, 558
NJW 1987, 2680
WM 1987, 637

Die Klägerin betreibt den Einzelhandel mit Teppichböden. Der Beklagte ist ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in D, der satzungsgemäß unlauteren Wettbewerb bekämpft. Am 17. November 1984 erschien in der 'W-Zeitung' eine [...]
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