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BGH - Entscheidung vom 16.03.1987

II ZR 127/86

Normen:
HGB § 365

Fundstellen:
BGHZ 101, 84
DB 1987, 1983
DRsp II(224)173c-e
MDR 1987, 1002
NJW 1987, 2578
WM 1987, 977

Die Klägerin verlangt von der Beklagten in Höhe von 461.404 indische Rupien Aufwendungsersatz für Zahlungen, die sie als Korrespondenzbank der Beklagten aufgrund von zwei Dokumentenakkreditiven an einen in Indien [...]
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