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Entscheidung

»Auch bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs darf der Täter nicht mehr als der in wirklicher Notwehr Handelnde tun.«

BGH (4 StR 2/87)

Datum: 12.03.1987

Fundstelle: NStZ 1987, 322

Auszug:
NStZ 1987, 322 [...]