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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.12.1986

11 S 644/86

Normen:
VwGO § 42 Abs.2

Fundstellen:
DRsp V(556)214c-d
ESVGH 37, 112
FamRZ 1987, 812
NVwZ 1987, 920

(c) »Die vom Kl. [im Bundesgebiet lebender türkischer Staatsangehöriger] erhobene Klage ist teilweise unzulässig, denn ihm fehlt die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VerwGO) für die vorliegende Verpflichtungs- bzw. [...]
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