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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 11.07.1986

4 U 102/84

Normen:
BGB § 276 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)321a-b
VersR 1988, 356

»... Nach eigenem Vorbringen [des Kl., Hauseigentümer und Besteller] ist davon auszugehen, daß sich während des Einfüllvorgangs das Endstück des Einfüllstutzens der hauseigenen Tankanlage vom Einfüllrohr gelöst hat und [...]
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