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OLG Köln - Entscheidung vom 24.11.1986

21 U 9/86

Normen:
BGB § 419

Fundstellen:
DRsp I(128)175a
WM 1987, 1047

»... [Der] Erwerb vom Sequester (mit Zustimmung der späteren Gemeinschuldnerin) stellt .. keine Vermögensübernahme gemäß § 419 BGB dar, wie sich aus folgendem ergibt: Es ist nämlich anerkannt, daß der Erwerb vom [...]
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