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LAG Köln - Entscheidung vom 16.07.1986

7 Sa 377/86

Normen:
KSchG § 4 S.1

Fundstellen:
DB 1987, 52
DRsp VI(614)110d-e

(d) »Daß die Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. 12. 1984 rechtsunwirksam war, kann die Kl. nicht mehr geltend machen. Eine Rechtsunwirksamkeit könnte sich nur aus einer Umgehung des KSchG ergeben. Wer sich [...]
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