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LAG Bremen - Entscheidung vom 20.02.1986

2 Ta 9/85

Normen:
ArbGG § 12 a Abs.1 S.3

Fundstellen:
DRsp VI(646)124a
MDR 1986, 434

»Durch § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG ist lediglich der frühere Streit dahin entschieden worden, daß die infolge Anrufung eines unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten nicht wegen § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG von der [...]
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