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BVerwG - Entscheidung vom 26.06.1986

2 CB 5.85

Normen:
VwGO § 119 Abs.2, § 101 Abs.3

Fundstellen:
DRsp V(558)114c
NVwZ 1987, 128
ZBR 1986, 347

»Ohne Erfolg rügt die Revision, das Gericht sei bei der Tatsachenberichtigung nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil die ehrenamtlichen Richter nicht mitgewirkt hätten. Dabei bedarf keiner Erörterung, ob ein [...]
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