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BayObLG - Entscheidung vom 14.03.1985

2 Z 113/84

Normen:
BGB § 197

Fundstellen:
DRsp I(112)136a
WuM 1986, 351
ZMR 1986, 127

»Soweit.. Zinsansprüche geltend gemacht sind, greift die vom Antragsgegner erhobene Einrede der Verjährung durch. Insoweit gilt die Verjährungsfrist des § 197 BGB . Ob die Zinspflicht auf Vertrag oder Gesetz beruht, [...]
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