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BVerfG - Entscheidung vom 22.04.1985

2 BvR 50/84

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Art. 3 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
StGB § 67d Abs. 2 § 67g Abs. 1

Fundstellen:
DRsp III(310)122c
NStZ 1985, 381

Die Vollstreckung der Unterbringung des BeschwF. in einer Entziehungsanstalt für Rauschmittelabhängige war gemäß § 67 d Abs. 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt, die Aussetzung jedoch aufgrund des § 67 g StGB wegen einer [...]
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