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VG Kassel - Entscheidung vom 16.02.1984

IV/2 E 1874/83

Normen:
BerBildG § 22 Abs.1 Nr.2

Fundstellen:
DRsp VI(624)38d
NVwZ 1984, 818

»Nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 BBiG [BerBildG] setzt die Eignung als Ausbildungsstätte .. voraus, daß die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten [...]
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