Ebenso BGH NStZ 1982, 391 = StV 1982, 405 (Möglichkeit der Vernehmung vor dem erkennden Gericht). Die Vertagung gem. § 229 Abs. 2 StPO ist eine wesentliche Verzögerung des Verfahrens (BGH NJW 1982, 2201 ). Hat das [...]
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