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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 23.03.1984

17 U 208/83

Normen:
BGB § 823 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(145)297e-f
VersR 1985, 481

(e) '... Es ist allgemein anerkannt, daß der Bauherr als Veranlasser eines Bauvorhabens grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig ist. Diese Pflichtenstellung des Bauherrn verkürzt sich jedoch, sofern er die Planung [...]
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