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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 15.03.1984

3 Ss 180/83

Normen:
StPO § 231 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(455)102a-b
JR 1985, 31
MDR 1984, 690

»... Der Angekl. war bereits in der fortgesetzten Hauptverhandlung am 2. 5. 1983 eigenmächtig ausgeblieben. ... Da somit die Voraussetzungen des § 231 Abs. 2 StPO vorlagen, konnte die Hauptverhandlung in seiner [...]
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