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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.03.1984

8 W 52/84

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 1984, 1184

Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß gilt nach §§ 11 Abs. 2 Satz 5, 21 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 RpflG als Beschwerde; sie ist form- und fristgerecht eingelegt, kann jedoch in der Sache keinen Erfolg [...]
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