Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Klägerin ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 ZPO ; 21 , 11Abs. 1 Nr. 1, in der Sache aber unbegründet. Der Rechtspfleger hat die Festsetzung einer Beweisgebühr zu [...]
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