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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.09.1984

12 W 229/84

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
AnwBl 1985, 207
JurBüro 1985, 232

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Klägerin ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 ZPO ; 21 , 11Abs. 1 Nr. 1, in der Sache aber unbegründet. Der Rechtspfleger hat die Festsetzung einer Beweisgebühr zu [...]
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