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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.08.1984

10 W 181/84

Normen:
BRAGO § 35
GKG § 8 Abs.1 S.1
ZPO § 331 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(474)60a
VersR 1984, 1154

»Die Kosten für die zurückgewiesene sofortige Beschwerde des Kostenschuldners dürfen nicht gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG außer Erhebung bleiben. Dies setzte eine unrichtige Sachbehandlung voraus. In der Zurückweisung der [...]
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