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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 31.10.1984

8 U 2/84

Normen:
HGB § 346

Fundstellen:
DRsp II(214)223a-b
MDR 1985, 940

(a) »... Das kaufmännische Bestätigungsschreiben dient als urkundlicher Beweis für den Abschluß und die tatsächliche oder vermeintliche Einigung selbst. (Deswegen) ist es erforderlich, daß sich der Empfänger erklärt, [...]
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