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LG Kaiserslautern - Entscheidung vom 20.01.1984

2 S 189/83

Fundstellen:
WuM 1989, 177

Die Berufung ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 511 ff. ZPO ). In der Sache kann die Klägerin mit ihrem Rechtsmittel keinen Erfolg haben. Der Klägerin steht mit der Klage geltend gemachte [...]
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