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LG Hannover - Entscheidung vom 03.12.1984

11 T 258/84

Normen:
ZPO § 829

Fundstellen:
DGVZ 1985, 43
DRsp IV(424)124b
WM 1985,71
ZIP 1985, 60

»... Die von der Gläubigerin vorgenommene Formularpfändung gegenüber 20 Kreditinstituten am Bankplatz in H. ist rechtsmißbräuchlich. Sie war daher im Verhältnis zu der hier beschwerdeführenden Bank aufzuheben. [...]
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