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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 02.11.1984

2/10 O 2 15/83

Normen:
BDSG §§ 1, 11, 24
ZPO § 286

Fundstellen:
DRsp V(540)137c
NJW 1985, 2767

»Zwar besteht für den Bekl. [Krankenhausträger] an sich aus dem Vertragsverhältnis der Parteien i. V. m. § 242 BGB , § 286 ZPO im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht im Prozeß die Verpflichtung, Namen und [...]
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