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KG - Entscheidung vom 22.02.1984

8 W REMiet 194/84

Normen:
2. WKSchG Art. 3 § 2
MHG § 2 Abs.2

Fundstellen:
DRsp I(133)280a-b
WuM 1984, 101
ZMR 1984, 168

'... Der Zweck des Begründungszwanges gemäß § 2 Abs. 2 MHG [MiethoheregelungsG = Art. 3 des 2. WKSchG] besteht darin, den Mieter über die Mietpreislage zu informieren und ihm Anhaltspunkte für ein sachliches Gespräch [...]
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