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KG - Entscheidung vom 05.11.1984

12 U 1192/84

Normen:
BGB § 249

Fundstellen:
DRsp I(123)291a
ES Kfz-Schaden C-1/20
VRS 68, 85
VersR 1985, 272

Nach § 249 Satz 2 BGB kann der Geschädigte vom Ersatzpflichtigen Zahlung der erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Deren Höhe ergibt sich in der Regel aus dem vom Geschädigten selbst oder vom Schädiger bzw. von [...]
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