1 NACH ARTIKEL 185 EWG-VERTRAG HABEN KLAGEN BEIM GERICHTSHOF KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. DER GERICHTSHOF KANN JEDOCH , WENN ER ES DEN UMSTÄNDEN NACH FÜR NÖTIG HÄLT , DIE DURCHFÜHRUNG DER ANGEFOCHTENEN HANDLUNG [...]
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