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BayObLG - Entscheidung vom 30.10.1984

BReg 3 Z 204/84

Normen:
GmbHG § 74

Fundstellen:
BB 1985, 7
DRsp II(220)291e
Rpfleger 1985, 69

»Eine Nachtragsliquidation hat vor allem dann stattzufinden, wenn sich nachträglich verteilungsfähiges Vermögen der Gesellschaft herausstellt, das bei der (privatrechtlichen oder konkursmäßigen) Liquidation übersehen [...]
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