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BayObLG - Entscheidung vom 10.04.1984

BReg 1 Z 13/84

Normen:
FGG §§ 50 a, 50 b

Fundstellen:
DRsp IV(470)228e-f
FamRZ 1984, 933

(e) Der Senat führt zunächst aus: Die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Eltern und des Kindes (§§ 50 a, 50 b FGG ) bestehe grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren. Das gelte ebenfalls im Verfahren der Beschwerde [...]
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