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BayObLG - Entscheidung vom 13.08.1984

3 ObOWi 54/84

Normen:
BayNatSchG Art. 6d

I. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Betroffenen am 29.12.1983 wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit nach Art. 6d Abs. 1 , Art. 52 Abs. 1 Nr. 2 BayNatSchG zu eine Geldbuße in Höhe von 350 DM, weil [...]
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