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BayObLG - Entscheidung vom 10.12.1984

RReg 1 St 295/84

Normen:
StPO § 145 a Abs.1, § 217 Abs.1, § 218 S.2

Fundstellen:
AnwBl 1985, 149
BayObLGSt 1984, 133
DAR 1985, 231
DRsp IV(452)113e-f
StV 1985, 140
VRS 68, 274

(e) »... Unzutreffend ist die Auffassung, daß bei einer nach Ablauf der Ladungsfrist erfolgten Verteidigerbestellung [Verteidigerwahl] der Verteidiger nicht mehr zu laden ist. Die Ladung ist vielmehr nach § 218 Satz 1 [...]
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