Entscheidung
d-e. Aufrechnung als Verteidigungsmittel, (e) daher erforderliche Substantiierung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung in einer befristeten Klageerwiderung zur Vermeidung der Zurückweisung verspäteten Vorbringens.
BGH (VIII ZR 20/83)Datum: 30.05.1984
Fundstelle: BGHZ 91, 293; DB 1984, 1770; DRsp IV(413)189d-e; JR 1984, 466; MDR 1984, 837; NJW 1984, 1964; WM 1984, 1158
Auszug:
»... Die Aufrechnung ist ein Verteidigungsmittel im Sinne der ZPO .. . Mit ihr wird Ä wie mit anderen der Rechtsverteidigung dienenden Einwendungen bezweckt, den vom Kl. geltend gemachten Klageanspruch zu Fall zu [...]
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