Entscheidung
c. Mögliche Aufhebung des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers an der als Grundstückszubehör anzusehenden Kaufsache durch die Kaufvertragsparteien auch dann, wenn damit die Grundpfandhaftung des Zubehörs gegenstandslos wird.
BGH (VIII ZR 244/83)Datum: 10.10.1984
Fundstelle: BGHZ 92, 280; DB 1985, 378; DRsp I(150)275c; JZ 1985, 393; JuS 1985, 230; JuS 1986, 957; NJW 1985, 376; WM 1984, 1606
Auszug:
Das im Eigentum der Betriebsinhaberin stehende Betriebsgrundstück eines Fahrzeugwerks war mit Grundschulden für die Kl. belastet. Die Werksinhaberin kaufte bei der Firma D. unter Eigentumsvorbehalt drei [...]
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