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BGH - Entscheidung vom 05.07.1984

I ZR 102/83

Normen:
ZPO § 554 a, § 566 a Abs.2 S.2

Fundstellen:
BGHZ 92, 76
DRsp IV(416)275c
JR 1985, 156
JZ 1984, 1047
MDR 1984, 1003
NJW 1984, 2890
VersR 1984, 1068
WM 1984, 1584

»Die Revision war gem. § 554 a ZPO als unzulässig zu verwerfen. weil die Einwilligungserklärung der Bekl. den Formerfordernissen des § 566 a Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht genügt. Nach dieser Bestimmung ist die Einwilligung [...]
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