Entscheidung
Zuzurechnender Folgeschaden durch verletzungsbedingte Verzögerung einer Hochschulausbildung(f) und Berücksichtigung zusätzlicher Erschwernisse wegen veränderter Studienbedingungen, insbesondere weiterer Verzögerungen durch Vorlesungsstreiks.
BGH (VI ZR 30/83)Datum: 23.10.1984
Fundstelle: DAR 1985, 54; DRsp I(123)289e-f; VRS 68, 81; VersR 1985, 62
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