Entscheidung
Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung einer Klausel
BGH (VIII ZR 226/83)Datum: 31.10.1984
Fundstelle: DB 1985, 1014; DRsp-ROM Nr. 1992/4702; DRsp-ROM Nr. 1992/4701; DRsp-ROM Nr. 1992/4700; DRsp I(120)143d-e; DRsp I(120)144b-c; DRsp I(130)239a-f; DRsp I(130)240a-d; NJW 1985, 320; WM 1985, 24
Auszug:
Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt. Die Beklagte ist ein in H. ansässiges Möbelhandelsunternehmen, das bundesweit Möbel vertreibt. Sie benutzt dabei [...]
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