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BGH - Entscheidung vom 29.11.1984

III ZR 111/83

Normen:
BGB § 839

Der Kläger betreibt seit 1963 ein Fuhrunternehmen. Der bei der Beklagten bis August 1980 als Betriebsprüfer tätige Angestellte (D.) verrichtete von 1968 bis 1980 für den Kläger eine entgeltliche Nebentätigkeit. Er [...]
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