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BAG - Entscheidung vom 29.11.1984

2 AZR 354/83

Normen:
BerBildG § 3 Abs.2
KSchG § 13 Abs.1 S.3

Fundstellen:
AP Nr. 6 zu § 13 KSchG 1969
BB 1986, 64
DB 1985, 2515
DRsp VI(624)38a
EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 19
NZA 1986, 230
SAE 1986, 86

»Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. §§ 9 , 10 KSchG kann der ArbNehmer im Falle einer unwirksamen fristlosen Arbeitgeberkündigung die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung beantragen. Das KSchG enthält keine [...]
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