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BAG - Entscheidung vom 23.03.1984

7 AZR 515/82

Normen:
KSchG § 23 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp VI(614)101d-e
SAE 1985, 127

(d) '...Der erk. Senat geht davon aus, daß mehrere Unternehmen einen einheitlichen Betrieb i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG führen können [Bestätigung von BAGE 4, 203]. Dabei ist von dem in Rechtspr. nach Rechtslehre [...]
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