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BVerfG - Entscheidung vom 04.05.1983

1 BvL 46/80; 1 BvL 47/80

Normen:
BOÄndG (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung) Schleswig-Holstein Art. 2
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 19 Abs. 1 S. 2
LBO (Landesbauordnung) Schleswig-Holstein § 81a Abs. 5 Nr. 6

Fundstellen:
BVerfGE 64, 72
BayVBl 1983, 563
DB 1983, 1917
DÖV 1983, 852
GewArch 1983, 258
JuS 1984, 141
NJW 1983, 2869
NVwZ 1984, 33

A. Die Vorlagen betreffen die Altersgrenze von Prüfingenieuren für Baustatik. Das vorlegende Verwaltungsgericht beanstandet, daß die in Schleswig-Holstein gesetzlich vorgesehene Altersgrenze von 70 Jahren grundsätzlich [...]
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