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BVerfG - Entscheidung vom 23.11.1983

2 BvR 1575/83

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1
GG Art. 16 Abs. 2 S. 2 Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a Art. 103 Abs. 1
IRG § 77
StPO § 33a

Fundstellen:
NJW 1984, 559
ZfSH/SGB 1984, 285

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 22. August 1983 ist mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ). Der Beschwerdeführer macht geltend, das [...]
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