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KG - Entscheidung vom 14.09.1982

1 W 3321/81

Normen:
ZPO § 797

Fundstellen:
DNotZ 1983, 699
DRsp IV(421)160a-b
OLGZ 1983, 205

Die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunden des Jugendamts nach § 59 Abs. 1 Nr. 3 und 4 KJHG erteilt der Beamte oder auch Angestellte derjenigen Behörde, der auch zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, § 60 Abs. [...]
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