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BGH - Entscheidung vom 24.09.1981

IX ZR 93/80

Normen:
BGB § 203 Abs.2

Fundstellen:
BGHZ 81, 353
DRsp I(112)141d
MDR 1982, 139
NJW 1982, 96

Diese Entscheidung aus dem Jahre 1981 ist zu § 1600 h Abs. 6 BGB ergangen und in der DRsp unter I ( 167) 277 e-f auszugsweise abgedruckt worden (Heft 5/82). Wegen der Bedeutung der Aussage im Rahmen der allgemeinen [...]
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